Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 8/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Mahnung

Die Stadt Oberzent weist alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:

15.02.2026

Abrechnung und 1. Rate Grundbesitzabgaben

15.02.2026

1. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens

06. März 2026

auszugleichen.

Zudem weisen wir darauf hin, dass zum 01.03.2026 die Hundesteuer fällig wird.

Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.

Benutzen Sie bitte das SEPA-Lastschriftverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.