Alle Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2019 bis 01.07.2020 werden im Sommer 2026 nach §58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes schulpflichtig.
Eine Einladung für die Anmeldung wurde bereits den Eltern zugesandt.
Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2020 bis 01.07.2021 geboren sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des Kindes und des schulärztlichen Gutachtens wird über die vorzeitige Aufnahme entschieden.
Eltern, die mit dem Gedanken spielen, ihr Kind vozeitig einzuschulen, werden gebeten, sich bis zum 10. März 2025 unter der Tel.Nr. 06275/725 oder per Email (grundschule.rothenberg@odenwaldkreis.de) zu melden.