Aufgrund vermehrter Anfragen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Beantragung oder die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl aktuell zwar rechtlich möglich ist, aber die Anträge noch nicht verarbeitet werden können.
Nicht zuletzt ist das damit begründet, dass das Wählerverzeichnis noch nicht erstellt worden ist und mit dem Druck der Stimmzettel erst Ende Januar begonnen werden kann. Der Versand erfolgt somit frühstens ab dem 10. Februar.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Beantragung der Briefwahl.
Wahlberechtigte, die ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können oder möchten, haben dann die Möglichkeit, den Briefwahlantrag zu stellen. Wir empfehlen, die Wahlbenachrichtigung sorgfältig zu prüfen und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig anzuforden.