Die Gemeindekasse Mossautal weist alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:
| 15. Februar 2023: | 1. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen |
| 15. Februar 2023: | 1. Rate Grundbesitzabgaben |
| 15. Februar 2023: | 1. Rate Zweitwohnungssteuer |
Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens 10. März 2023 auszugleichen. Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.
Benutzen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.