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mossautal aktuell
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus
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Brut- und Setzzeit Anleinpflicht für Hunde

Aufgrund der Brut- und Setzzeit (01. März bis 15. Juli) weist die Gemeinde Mossautal nochmals auf die damit verbundene und derzeit gültige Anleinpflicht für Hunde hin:

Die Bestimmungen sollen zum Schutz der dort lebenden Wildbestände beitragen.

Von Mitte März bis Mitte Juli bringen Wildtiere ihre Jungen zur Welt und ziehen sie auf. Während dieser Brut- und Setzzeit kann das Wild nicht vor frei laufenden Hunden flüchten. Rehkitze haben in ihren ersten Lebenstagen keinen Eigengeruch. Werden sie von Hunden beschnuppert, nehmen sie den fremden Geruch an. Die Muttertiere lehnen ihre Kitze dann ab und überlassen sie sich selbst. Auch Vögel sind durch frei laufende Hunde gefährdet: Werden Bodenbrüter von ihren Nestern vertrieben, sind deren Eier oder Küken ungeschützt und werden zur leichten Beute von Raben.

Die Anleinpflicht gilt in Feld, Forst und Brache im gesamten Gemarkungsgebiet. Feld im Sinne des Feld- und Forstgesetzes sind Grundstücke, die zur Gewinnung von Früchten dienen, soweit es nicht als Forst anzusehen ist. Zum Feld gehören auch Obstanlagen, Pflanz- und Saatkämpe, Gartenanlagen aller Art, Baumschulen, Äcker, Wiesen, Weiden aber auch Plätze, Gewässer, Wege sowie Gräben, die zur Benutzung bei dem Betrieb der Feldwirtschaft bestimmt sind.

Forst im Sinne des Feld- und Forstschutzgesetzes sind unter Forstschutz stehende Grundstücke sowie Grundstücke, die wesentlich zur Erzeugung von Holz dienen oder bestimmt sind.

Brache ist ein wirtschaftlichen oder regenerativen Gründen unbestellter Acker oder Wiese. Die Anleinpflicht gilt wie o. ä. vom 01. März bis einschließlich 15. Juli jedes Jahr.

Ein Verstoß gegen die derzeit gültige Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit hoher Geldbuße geahndet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Markus Müller
Verwaltungsfachwirt