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mossautal aktuell
Ausgabe 11/2026
Aus dem Rathaus
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Schwimmbadgebührenordnung 2026

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2006 Nr. 8), und der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal in ihrer Sitzung am 2. März 2026 folgende 3. Änderung der Gebührenordnung vom 15. Mai 2017 für das Freibad Mossautal-Güttersbach beschlossen:

§ 1 Gebühren

Für die Inanspruchnahme des Freibades der Gemeinde Mossautal in Güttersbach sind nachstehende Gebühren zu entrichten:

1. Tageskarten

für das Betreten des Bades am Lösungstage der Eintrittskarte

a)

Kinder und Jugendliche ab 3 bis einschließlich 17 Jahre

Sowie Inhaber einer Ehrenamtskarte,

Wehr- und Ersatzdienstleistende,

Studenten und Schwerbehinderte (ab 50 %)

gegen Vorlage des

Ausweises

2,00 Euro

b)

Schulklassen und Jugendgruppen (ab 10 Personen)

bei geschlossenem Besuch, je Person

2,00 Euro

c)

Erwachsene

3,50 Euro

d)

Familienkarte (Vater, Mutter und alle Kinder/Jugendliche einer Familie)

7,00 Euro

2. Zehnerkarten

a)

Kinder und Jugendliche ab 3 bis einschließlich

17 Jahre sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende,

Studenten und Schwerbehinderte (ab 50 %)

gegen Vorlage des Ausweises

15,00 Euro

b)

Erwachsene

30,00 Euro

Zehnerkarten sind auf andere Personen übertragbar und gelten für die aktuelle Badesaison.

3. Dauerkarten

Für die Dauerbenutzung während der Badesaison

a)

Kinder und Jugendliche ab 3 bis einschließlich 17 Jahre

1. Kind einer Familie

35,00 Euro

b)

2. Kind einer Familie

30,00 Euro

jedes weitere Kind unter 18 Jahren

frei

c)

Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Studenten

und Schwerbehinderte (ab 50 %) gegen Vorlage

des Ausweises

45,00 Euro

d)

Erwachsene

70,00 Euro

e)

Familiendauerkarte (Vater, Mutter und alle Kinder

einer Familie bis einschl. 17 Jahre)

125,00 Euro

4. Vorverkauf Dauerkarten

a)

Kinder und Jugendliche ab 3 bis einschl. 17 Jahre

1. Kind einer Familie

30,00 Euro

2. Kind einer Familie

25,00 Euro

jedes weitere Kind unter 18 Jahren

frei

b)

Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Studenten

und Schwerbehinderte (ab 50 %) gegen Vorlage

des Ausweises

40,00 Euro

c)

Erwachsene

60,00 Euro

d)

Familiendauerkarte (Vater, Mutter und alle Kinder Einer Familie bis einschl. 17 Jahre)

120,00 Euro

§ 2 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung vom 25. März 2024 außer Kraft.

Mossautal, den 2. März 2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Mossautal
Andreas Mutschke, Bürgermeister