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mossautal aktuell
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.04.2005 (GVBl. I S 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), und der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal in ihrer Sitzung am 18. März 2024 folgende 2. Änderung der Gebührenordnung vom 15. Mai 2017 für das Freibad Mossautal-Güttersbach beschlossen:

§ 1 Gebühren

Für die Inanspruchnahme des Freibades der Gemeinde Mossautal in Güttersbach sind nachstehende Gebühren zu entrichten:

§ 2 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung vom 15. Mai 2017 außer Kraft.

Mossautal, den 18. März 2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Mossautal
Dietmar Bareis, Bürgermeister