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mossautal aktuell
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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GEMEINDEKASSE MOSSAUTAL

Fälligkeit der Abgaben

Die Gemeindekasse Mossautal weist die Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:

15. Februar 2025

1. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen

15. Februar 2025

1. Rate Zweitwohnungssteuer

21. Februar 2025

1. Rate Grundbesitzabgaben

01. März 2025

Hundesteuer 2025

Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens 24. März 2025 auszugleichen. Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt als offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird. Benutzen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.