und
Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim - Unter-Ostern
Verfahrensnummer: VF-1488
Gz.: 2-HP-05-14-88-01-B-0002#011
Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim-Unter-Ostern notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim am:
Montag, den 28.04.2025 um 19:00 Uhr
in der Reichenberghalle
Konrad-Adenauer-Allee 1, 64385 Reichelsheim
statt.
Gewählt werden vier Mitglieder und vier stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft.
Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim / Klein-Gumpen
Verfahrensnummer: F-952
Gz.: 2-HP-05-09-52-01-B-0002#012
Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim / Klein-Gumpen notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim am:
Montag, den 05.05.2025 um 19:00 Uhr
in der Reichenberghalle
Konrad-Adenauer-Allee 1, 64385 Reichelsheim
statt.
Gewählt werden vier Mitglieder und vier stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft.
Bekanntmachung
Die Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für Reichelsheim - Unter-Ostern wird in den Flurbereinigungsgemeinden Gemeinde Reichelsheim und in der Gemeinde Mossautal sowie die Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Reichelsheim / Klein-Gumpen in den Flurbereinigungsgemeinden Gemeinde Reichelsheim und in der Stadt Lindenfels öffentlich bekannt gemacht.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) oder Bevollmächtigte hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Grundsätzlich können alle Personen gewählt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie müssen am Verfahren nicht beteiligt sein. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Informationen über die Verfahren können auch aus der Internetpräsentation
https://hvbg.hessen.de/Flurbereinigungsverfahren entnommen werden.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.