Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim
Tel.-Nr.: +49(611) 535-8000
Fax-Nr.: +49(611) 327605392
E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-HP-05-26-49-01-B-0004#006
Flurbereinigungsverfahren Fahrenbach - Weschnitz
Verfahrens-Nr.: VF 2649
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren VF 2649 Fahrenbach-Weschnitz werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie nachstehend angegeben festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 27.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Fürth/Odenwald erläutert worden sind und am
Montag, den 16.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag, den 17.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch, den 18.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag, den 24.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag, den 26.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 18:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Fürth/Odenwald, Hauptstraße 19, 64658 Fürth, Großer Sitzungssaal im 2. OG ausgelegen haben.
Auf Grund begründeter Einwendungen wurden die Ergebnisse der Wertermittlung wie folgt geändert:
| Gemeinde | Gemarkung | Flur | Fläche | Flurstück | Nutzungsart | Änderung |
| Fürth | Fürth | 8 | Teilfl. | 51 | GH2 | GR2 |
| Fürth | Fahrenbach | 1 | Teilfl. | 38 | GH2, WAG2 | GR2 |
| Fürth | Fahrenbach | 1 | Teilfl. | 302 | WAG2 | GR2 |
| Rimbach | Rimbach | 14 | Teilfl. | 128/32 | WAG2 | WAB2 |
| Rimbach | Rimbach | 15 | Teilfl. | 11/6 | WAG2 | GR1, GR2 |
| Rimbach | Rimbach | 15 | Teilfl. | 11/8 | WAG2 | GR2 |
Abkürzungen: GR = Grünland, GH = Gehölz, WAG = Graben, WAB = Bach
Die geänderten Wertermittlungsergebnisse sind den betroffenen Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen und Erbbauberechtigten durch Zusendung der ihre Grundstücke betreffenden Nachweise des Alten Bestandes bekannt gegeben worden.
Auch für die vorstehenden Flurstücke werden die geänderten Wertermittlungsergebnisse hiermit festgestellt.
Die Ergebnisse der Wertermittlung liegen während der Widerspruchsfrist beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Flurbereinigungsbehörde-, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim im Raum 274 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Begründung
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Begründete Einwendungen wurden behoben.
Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Bekanntmachung
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Fürth und Rimbach sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Wald-Michelbach, Mörlenbach, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Reichelsheim, Mossautal und Grasellenbach öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/2649 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.