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mossautal aktuell
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurbereinigungsverfahren Fahrenbach - Weschnitz Verfahrens-Nr.: VF 2649

 

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde -

Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim

Tel.-Nr.: +49(611) 535-8000

Fax-Nr.: +49(611) 327605392

E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-HP-05-26-49-01-B-0004#006

Flurbereinigungsverfahren Fahrenbach - Weschnitz

Verfahrens-Nr.: VF 2649

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren VF 2649 Fahrenbach-Weschnitz werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie nachstehend angegeben festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 27.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Fürth/Odenwald erläutert worden sind und am

Montag, den 16.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag, den 17.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch, den 18.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag, den 24.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag, den 26.02.2026 ⤄ von 08:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 18:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Fürth/Odenwald, Hauptstraße 19, 64658 Fürth, Großer Sitzungssaal im 2. OG ausgelegen haben.

Auf Grund begründeter Einwendungen wurden die Ergebnisse der Wertermittlung wie folgt geändert:

Abkürzungen: GR = Grünland, GH = Gehölz, WAG = Graben, WAB = Bach

Die geänderten Wertermittlungsergebnisse sind den betroffenen Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen und Erbbauberechtigten durch Zusendung der ihre Grundstücke betreffenden Nachweise des Alten Bestandes bekannt gegeben worden.

Auch für die vorstehenden Flurstücke werden die geänderten Wertermittlungsergebnisse hiermit festgestellt.

Die Ergebnisse der Wertermittlung liegen während der Widerspruchsfrist beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Flurbereinigungsbehörde-, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim im Raum 274 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Begründete Einwendungen wurden behoben.

Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Fürth und Rimbach sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Wald-Michelbach, Mörlenbach, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Reichelsheim, Mossautal und Grasellenbach öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/2649 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde -

Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Heppenheim, den 31.03.2026
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde - (LS)
Im Auftrag
gez.Eck
(Verfahrensleitung)