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mossautal aktuell
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche BekanntmachungKommunalwahl vom 14.03.2021

Ich gebe bekannt, dass es im Gremium des Ortsbeirates Güttersbach der Gemeinde Mossautal zu einem Mitgliederwechsel gekommen ist. Frau Karolin Delp-Strein (ÜWG) ist nicht mehr in Güttersbach wohnhaft und scheidet somit von Amts wegen rückwirkend aus dem Gremium aus.

Gemäß § 34 Abs. 1 des hessischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der hessischen Gemeindeordnung wird die nächste noch nicht berufene Bewerberin/den nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen berufen, um den freien Platz im Ortsbeirat Güttersbach zu besetzen.

Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass

Frau Birgit Schopper

Am Märzbrunnen 6, 64756 Mossautal OT Güttersbach

als nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Überparteilichen Wählergemeinschaft (ÜWG), in den Ortsbeirat Güttersbach nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 des hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung.

Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 des hessischen Kommunalwahlgesetzes).

Mossautal, den 20.04.2023
Dennis Lautenschläger
Gemeindewahlleiter