Auslegung der Vorschlagsliste
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 liegt in der Zeit vom
15. Mai 2023 bis 29. Mai 2023
zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus Mossautal während der Dienststunden öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die gem. § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).