Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren MichelstadtSteinbuch notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim am:
Donnerstag, den 26.06.2025 um 19:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus
Am Dalles 4, 64720 Michelstadt
statt.
Gewählt werden vier Mitglieder und deren Stellvertreter für Steinbuch und ein Mitglied und deren Stellvertreter für Steinbach in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Wahl mit.
Bekanntmachung
Die Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für MichelstadtSteinbuch wird in den Flurbereinigungsgemeinden Gemeinde Mossautal, Stadt Erbach, Stadt Michelstadt, Gemeinde Reichelsheim, Stadt Bad König und Gemeinde Brombachtal öffentlich bekannt gemacht.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) oder Bevollmächtigte hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Grundsätzlich können alle Personen gewählt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie müssen am Verfahren nicht beteiligt sein. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Informationen über die Verfahren können auch aus der Internetpräsentation https://hvbg.hessen.de/bodenmanagement/flurbereinigungsverfahren/michelstadtsteinbuch entnommen werden. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.