Die Gemeindekasse Mossautal weist alle Abgabenpflichtigen darauf hin, das folgende Abgaben fällig wurden:
| 15. Mai 2025 | 2. Rate der Gewebesteuervorauszahlungen |
| 15. Mai 2025 | 2. Rate der Grundbesitzabgaben |
| 15 Mai 2025 | 2. Rate der Zweitwohnungssteuer |
Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens 13. Juni 2025 auszugleichen. Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, das nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.
Benutzen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.