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mossautal aktuell
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus
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Hinweis zur Beachtung des Lichtraumprofils

Die Gemeindeverwaltung Mossautal erinnert erneut daran, die Hecken und Sträucher an öffentlichen Wegen rechtzeitig zu stutzen. Entgegen des § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Schnitte (die verkehrsgefährdende Situationen beseitigen sollen), auch zwischen 1. März und 30. September, möglich.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass grundsätzlich die Grundstückseigentümer für Unfälle und Schäden, die durch von ihrem Garten aus wachsende Pflanzen entstehen, haften.

Sollte Ihr Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, sollte dringlichst das Lichtraumprofil beachtet werden. Die Pflanzen sollten optimalerweise bis zu einer Höhe von 4,50 Meter über Straßen und von 2,50 Metern nicht über Geh- und Radwege ragen.