Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 18. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 6.835.277 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — - 6.871.841 EUR
mit einem Saldo von — - 36.564 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
mit einem Fehlbetrag von — - 36.564 EUR ab,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 249.020 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 152.277 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 1.274.050 EUR
mit einem Saldo von — - 1.121.773 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.785.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — - 911.715 EUR
mit einem Saldo von — 873.285 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des
Haushaltsjahres von — 532 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
995.000 €
(in Worten: neunhundertfünfundneunzigtausend Euro)
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
800.000 €
(in Worten: achthunderttausend Euro)
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 durch die von der Gemeindevertretung am 18. März 2024 beschlossene Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) |
|
| auf — 400 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 600 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf — 400 v.H. | |
Insofern haben die Angaben der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossenen Stellenplan.
§ 8
Die Ansätze für zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 20 Absatz 2 GemHVO über die Budgets hinaus für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Zahlungswirksame Mehrerträge können nach § 19 Absatz 2 GemHVO für Mehraufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen hinsichtlich Mehrauszahlungen. Dies gilt nicht für Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO werden die Ansätze für Aufwendungen aller Budgets für übertragbar erklärt. Danach bleiben sie längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar.
Mossautal, den 19. Februar 2024
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 a (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
„Hiermit erteile ich folgende nach § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Mossautal für das Haushaltsjahr 2024:
a) Zur der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen
Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von
995.000 €
(in Worten: neunhundertfünfundneunzigtausend Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO und
b) zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von
800.000 €
(in Worten: achthunderttausend Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom
24. Juni 2024 bis 2. Juli 2024
im Rathaus, Ortsstraße 124, 64756 Mossautal, Zimmer 1, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.