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mossautal aktuell
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Mossautal für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 18. März 2024 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  6.835.277 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — - 6.871.841 EUR

mit einem Saldo von  —  - 36.564 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

mit einem Fehlbetrag von  — - 36.564 EUR ab,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  249.020 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  152.277 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  - 1.274.050 EUR

mit einem Saldo von  —  - 1.121.773 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.785.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — - 911.715 EUR

mit einem Saldo von  —  873.285 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des

Haushaltsjahres von  —  532 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

995.000 €

(in Worten: neunhundertfünfundneunzigtausend Euro)

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

800.000 €

(in Worten: achthunderttausend Euro)

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 durch die von der Gemeindevertretung am 18. März 2024 beschlossene Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

auf  —  400 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  600 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

Insofern haben die Angaben der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossenen Stellenplan.

§ 8

Die Ansätze für zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 20 Absatz 2 GemHVO über die Budgets hinaus für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen.

Zahlungswirksame Mehrerträge können nach § 19 Absatz 2 GemHVO für Mehraufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen hinsichtlich Mehrauszahlungen. Dies gilt nicht für Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

Nach § 21 Abs. 1 GemHVO werden die Ansätze für Aufwendungen aller Budgets für übertragbar erklärt. Danach bleiben sie längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar.

Mossautal, den 19. Februar 2024

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE MOSSAUTAL
Bareis, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 a (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Hiermit erteile ich folgende nach § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Mossautal für das Haushaltsjahr 2024:

a) Zur der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen

Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von

995.000 €

(in Worten: neunhundertfünfundneunzigtausend Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO und

b) zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von

800.000 €

(in Worten: achthunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Im Auftrag
Detlef Röttger, Oberamtsrat“

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

24. Juni 2024 bis 2. Juli 2024

im Rathaus, Ortsstraße 124, 64756 Mossautal, Zimmer 1, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.