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mossautal aktuell
Ausgabe 25/2025
Aus dem Rathaus
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Befreiung von der Bioabfallsammlung

Wenn sich auf einem bewohnten/angeschlossenen Grundstück keine an die Müllabfuhr angeschlossene grüne Biotonne befindet, besteht faktisch eine Befreiung von der Bioabfallsammlung, für die formelle Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Möglich ist eine solche Befreiung nur auf Basis einer Verpflichtungserklärung, welche besagt, dass sämtliche kompostierbaren Abfälle (insbesondere organische Küchenabfälle und Speisereste) ordnungsgemäß und schadlos auf dem jeweiligen Grundstück verwertet werden und nichts davon in der Restmülltonne entsorgt wird.

In der Vergangenheit wurden Befreiungen von der Bioabfallsammlung mehr oder weniger formlos gehandhabt. Für deren Fortbestand benötigen wir im Sinne einer korrekten satzungsgemäßen Umsetzung und einer entsprechenden Bewusstseinsschärfung eine schriftliche Verpflichtungserklärung nach aktuellem Stand.

Wir bitten deshalb darum, den Vordruck auszufüllen und uns zukommen zu lassen sofern eine Befreiung gewünscht ist. Hierbei sollte gesichert sein, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und eine vollumfängliche Eigenkompostierung auf dem Grundstück gewährleistet werden kann. Im Zweifel empfiehlt sich trotz Eigenkompostierung eine 60l Bioabfalltonne, die nur 3 € im Monat kostet, als Ergänzung.

Seit Mai 2025 ist das Abfuhrunternehmen angehalten, vermehrt zu kontrollieren, um festzustellen, ob die Biomüllentsorgung ordnungsgemäß vorgenommen wird oder ob Biomüll zweckentfremdet, u. a. in der Restmülltonne entsorgt wird. Sollte dies der Fall sein, erlischt mit sofortiger Wirkung die Verzichtserklärung und es wird eine Biotonne zugeteilt und aufgestellt.

Alle Bürger von denen wir bis zum 20. Juli 2025 keine Verzichtserklärungen vorliegen haben, erhalten von uns ein Schreiben (Befreiung Ihres Grundstückes von der Bioabfallsammlung). Sollte daraufhin ebenfalls keine Reaktion erfolgen, wird eine Biotonne zugeteilt und aufgestellt.