Am 30. Juni 2025 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl (Stichwahl) ermittelt und folgende Feststellungen getroffen.
| Anzahl der Wahlberechtigen | 1.968 |
| Anzahl der Wählerinnen und Wähler | 1.364 |
| Anzahl der gültigen Stimmen | 1.354 |
| Anzahl der ungültigen Stimmen | 10 |
| Die Wahlbeteiligung betrug | 69,31 % |
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmengültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
| Lfd. Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozent % |
| 1. | Mutschke, Andreas | Mutschke | 687 | 50,74 |
| 2. | Lautenschläger, Dennis | Lautenschläger | 667 | 49,26 |
Dementsprechend stellen wir fest, dass der Bewerber Herr Andreas Mutschke mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit gewählt ist.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Direktwahl (Stichwahl) kann erheben:
| - | jeder Bewerber in oder Bewerber, die oder der an der Wahl teilgenommen hat, |
| - | jede Bewerberin oder jeder Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlages, |
| - | jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung eigener Rechte geltend macht, |
| - | jede oder jeder Wahlberechtigte, wenn sie oder ihn 20 Wahlberechtigte unterstützen. |
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.