Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) in der Fassung vom 29. April 2007 (BGBl. Teil I, Nr. 17, Seite 600 ff)
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereiches, mitzuteilen.
Das von der Gemeinde Mossautal abgegebene Trinkwasser liegt in allen Ortsteilen im Härtebereich weich (weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter).