am Marbachstausee vom 04.08. bis einschließlich 07.08.2022
hier: Sperrung der unmittelbar an das Festivalgelände angrenzenden Wälder zum Schutz vor Waldbränden nach § 16 Abs. 3, Punkt 2 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) nach Ausrufung der Waldbrandalarmstufe A in Hessen Gemeindewald Mossautal, Gemarkung Hüttenthal, Flur 3, Flurstück-Nr. 35/0 tlw.
Am Marbachstausee und auf dem angrenzenden Campingplatz im „Meisengrund“ findet in diesem Jahr das Festival „Sound of the Forest“ vom 04.08. bis einschließlich 07.08.2022 statt.
Aufgrund der derzeit bestehenden hohen Waldbrandgefahr und der durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 18.07.2022 ausgerufenen Waldbrandalarmstufe A sowie der unmittelbaren Nähe des Festivalgeländes am Wald und der hierdurch erhöhten Gefährdungslage, ordne ich nach § 16 Abs. 3, Punkt 2 HWaldG an, eine Teilfläche des Gemeindewaldes Mossautal in der Gemarkung Hüttenthal, Flur 3, Flurstück-Nr. 35/0 entlang des aus Richtung Hüttenthal, südlich des Marbachstausees, verlaufenden Weges (Gemarkung Hüttenthal, Flur 3, Flurstück-Nr. 22/1)für das Betreten zu sperren.
Das Betretungsverbot gilt für den Zeitraum ab dem 04.08. bis einschl. 07.08.2022.
Diese Anordnung erfolgt im Benehmen mit der Gemeinde Mossautal vom 18.07.2022 nach §16 Abs. 3 HWaldG.
Der Verlauf der Sperrung ist in der beigefügten Karte in rot dargestellt und vor Ort durch entsprechende Beschilderung im Abstand von ca. 50 Metern entlang des Wegeverlaufs auf der Waldrandseite erkennbar.
Die Beschilderung ist mit folgendem Text versehen:
„Gesperrt: Der Wald ist wegen hoher Waldbrandgefahr für das allgemeine Betreten gesperrt. Die Sperrung gilt für den Zeitraum ab dem 04.08. bis einschl. 07.08.2022. HessenForst, Forstamt Michelstadt, Tel: 06061 94470-0“