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mossautal aktuell
Ausgabe 30/2026
Aus unserer Gemeinde
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Glasfaserausbau in Mossautal – starke Partnerschaft für eine moderne Infrastruktur

Lars Fendrich, Alexander Klenk, Markus Müller, Andreas Mutschke, Hüttenthal, Geißbergweg

Der Glasfaserausbau in Mossautal schreitet planmäßig voran. Unsere Gemeinde investiert damit in eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur, die für Bürgerinnen und Bürger, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen von großer Bedeutung ist.

Ein besonderer Dank gilt der Firma Klenk & Sohn GmbH aus Modautal, die den Ausbau in unseren Ortsteilen mit hoher Professionalität umsetzt. Die Zusammenarbeit zwischen Rathausverwaltung, Bauhof und den Bauleitern der Firma Klenk verläuft ausgesprochen konstruktiv und lösungsorientiert.

Zusatzmaßnahmen – ein Zeichen regionaler Verbundenheit

Neben den regulären Ausbauarbeiten hat die Firma Klenk in Ober-Mossau und Hüttenthal zwei Kreuzungsbereiche fachgerecht und zügig instandgesetzt. Diese Arbeiten erfolgten außerhalb des geförderten Glasfaserprojekts und stellen eine freiwillige Unterstützung dar, für die der Gemeinde keine Kosten entstanden sind.

Die Sanierungen wurden technisch sauber und professionell ausgeführt und verbessern die Verkehrssituation spürbar. Gleichzeitig handelt es sich – wie bei Reparaturen üblich – nicht um eine vollumfängliche, grundständige Erneuerung der Verkehrsflächen. Eine solche würde eine andere bauliche Tiefe, Planung und Finanzierung erfordern. Die nun umgesetzten Maßnahmen bieten jedoch eine verlässliche und funktionale Lösung für die kommenden Jahre.

Diese freiwillige Unterstützung zeigt die regionale Verantwortung und die partnerschaftliche Haltung der Firma Klenk, die über das eigentliche Ausbauprojekt hinausgeht.

Rechtliche Klarstellung zur Wiederherstellungspflicht

Immer wieder wird der Wunsch geäußert, im Zuge der Glasfaserverlegung gleich erweiterte Sanierungsmaßnahmen mit anteiliger Kostenbeteiligung der Gemeinde durchzuführen – etwa eine vollständige Erneuerung von Gehwegen statt der üblichen Wiederherstellung der aufgeschnittenen Bereiche.

Hierzu ist eine klare rechtliche Einordnung notwendig:

Nach Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie den Vorgaben der Gigabit-Förderrichtlinie besteht eine verbindliche Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Das bedeutet:

  • Zulässig ist ausschließlich die Wiederherstellung des Ausgangszustands der betroffenen Flächen.
  • Nicht erlaubt sind bauliche Verbesserungen oder Erweiterungen, die über diesen Zustand hinausgehen.
  • Fördermittel dürfen nicht für kommunale Zusatzsanierungen verwendet werden.
  • Auch eine anteilige Kostenbeteiligung der Gemeinde im Rahmen des Glasfaserprojekts ist gesetzlich ausgeschlossen, da dies eine Zweckentfremdung der Fördermittel darstellen würde.

Diese Vorgaben werden durch die Bewilligungsbehörden streng überwacht und dienen der bundesweit einheitlichen, rechtssicheren Umsetzung des Glasfaserausbaus.

Dank an alle Beteiligten

Ich danke der Firma Klenk für die vorbildliche Zusammenarbeit und die unkomplizierte Unterstützung bei den zusätzlichen Reparaturmaßnahmen. Ebenso gilt mein Dank unserem Bauhof und der Verwaltung für die verlässliche Begleitung der Arbeiten. Gemeinsam schaffen wir eine Infrastruktur, die Mossautal nachhaltig stärkt und den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugutekommt.

Ihr
Andreas Mutschke
Bürgermeister der Gemeinde Mossautal