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mossautal aktuell
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Mossautal für das Haushaltsjahr  2 0 2 3

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 20. März 2023 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 6.291.553 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — - 6.483.803 EUR

mit einem Saldo von  — -192.250 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  6.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  6.000 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  - 186.250 EUR ab,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 152.244 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.147.799 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  - 2.950.720 EUR

mit einem Saldo von  —  - 1.802.921 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.660.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  - 94.619 EUR

mit einem Saldo von  —  1.565.381 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von - 85.296 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

1.660.000 €

(in Worten: eine Million sechshundertsechzigtausend Euro)

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  400 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  500 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossenen Stellenplan.

§ 8

Die Ansätze für zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 20 Absatz 2 GemHVO über die Budgets hinaus für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen.

Zahlungswirksame Mehrerträge können nach § 19 Absatz 2 GemHVO für Mehraufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen hinsichtlich Mehrauszahlungen. Dies gilt nicht für Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

Nach § 21 Abs. 1 GemHVO werden die Ansätze für Aufwendungen aller Budgets für übertragbar erklärt. Danach bleiben sie längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar.

Mossautal, den 20. März 2023

DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE MOSSAUTAL
Bareis, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 a (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Hiermit erteile ich die nach § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Mossautal für das Haushaltsjahr 2023:

a)

Zur der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von

1.660.000 €

(in Worten: eine Million sechshundertsechzigtausend Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO und

b)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Im Auftrag
Detlef Röttger, Oberamtsrat“

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

7. bis 15. August 2023

im Rathaus, Ortsstraße 124, 64756 Mossautal, Zimmer 1 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.