Auch Bioabfälle sind grundsätzlich überlassungspflichtig. Deshalb gehört in der Regel auch eine Biotonne auf jedes bewohnte Grundstück. Eine Alternative kann die Eigenkompostierung sein, sofern die grundstücksmäßigen Voraussetzungen gegeben sind.
Was oft nicht richtig bewusst ist: wer auf die Biotonne verzichtet, verpflichtet sich, sämtliche kompostierbaren Abfälle (insbesondere auch organische Küchen- und Speisereste) ordnungsgemäß und schadlos auf seinem Grundstück zu verwerten. Folglich darf kein Bioabfall in der grauen Restmülltonne landen. Leider sieht die Praxis oft anders aus. Das kostet unnötiges Geld und verbraucht wertvolle Ressourcen. Deshalb ist auch bei Eigenkompostierung eine Biotonne als Ergänzung sehr zu empfehlen. Für nur 3 EUR mehr im Monat sind Sie damit auf der sicheren Seite.