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mossautal aktuell
Ausgabe 32/2026
Aus dem Rathaus
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Hinweis zur Grundsteuer B - Zahlungsmodalitäten für das Jahr 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeindevertretung hat am 22. Juni 2026 mit breiter Mehrheit die Erhöhung der Grundsteuer B auf 980 Punkte beschlossen. Da dieser Beschluss noch vor dem 30. Juni 2026 gefasst wurde, tritt die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat Auswirkungen auf die Zahlungsmodalitäten im laufenden Jahr, über die wir Sie transparent und frühzeitig informieren möchten.

Die Abbuchungen im dritten Quartal 2026 (Fälligkeit 15. August 2026) sowie im vierten Quartal 2026 enthalten nicht nur den regulären Erhöhungsbetrag für diese beiden Quartale, sondern zusätzlich auch die ausstehenden Differenzbeträge aus dem ersten und zweiten Quartal 2026. Diese Nachberechnung ist gesetzlich vorgeschrieben, da die Grundsteuer rückwirkend angepasst wurde.

Bitte beachten Sie daher, dass es im dritten und vierten Quartal zu einer spürbaren finanziellen Mehrbelastung kommen kann. Wir möchten Sie frühzeitig darauf vorbereiten und um Ihr Verständnis für diese einmalige Sondersituation bitten.

Sollten Sie im Zusammenhang mit den erhöhten Zahlungen vor finanziellen Herausforderungen stehen, zögern Sie bitte nicht, sich vertrauensvoll an uns zu wenden. Nutzen Sie hierfür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail:

  • rathaus@mossautal.de
  • ripperger@mossautal.de

Gemeinsam werden wir eine tragfähige Lösung finden, die Ihrer individuellen Situation gerecht wird.

Ab dem Jahr 2027 strecken sich die nun beschlossenen Erhöhungen wieder gleichmäßig über das gesamte Jahr, sodass die jeweiligen Raten deutlich geringer ausfallen als die erhöhten Zahlungen im dritten und vierten Quartal 2026. Die Belastung wird damit wieder auf ein planbares Niveau verteilt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Phase der Haushaltskonsolidierung.

Ihr Andreas Mutschke
Bürgermeister der Gemeinde Mossautal