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mossautal aktuell
Ausgabe 34/2026
Aus dem Rathaus
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Neuer Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Gemeinde Mossautal setzt beim Ausbau erneuerbarer Energien auf Transparenz, klare Verfahren und eine sorgfältige Abwägung aller Interessen. Immer häufiger erreichen die Verwaltung Anfragen privater Investoren zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Um diese Anfragen einheitlich, nachvollziehbar und fair zu bewerten, hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, der künftig als Grundlage für die Prüfung möglicher Standorte dient.

Der Katalog schafft Transparenz für Bürgerinnen und Bürger, gibt Investoren Planungssicherheit und unterstützt die politischen Gremien bei sachgerechten Entscheidungen. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung, sorgt aber dafür, dass alle Projekte nach denselben Maßstäben bewertet werden.

Was wird geprüft?

Der Kriterienkatalog umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Naturschutz und Landschaftsbild: Schutzgebiete, wertvolle Böden, Sichtachsen und ökologische Auswirkungen.
  • Landwirtschaftliche Belange: Erhalt bewirtschaftbarer Flächen, Vermeidung von Zerschneidungen und Beeinträchtigungen.
  • Technische Machbarkeit: Netzanschlussmöglichkeiten, Erschließung über bestehende Wege und technische Rahmenbedingungen.
  • Kommunale Interessen: Abstand zur Wohnbebauung, Vereinbarkeit mit der Gemeindeentwicklung, Auswirkungen auf Tourismus und Naherholung.
  • Ökologische Gestaltung: Biodiversitätsmaßnahmen, extensive Pflege, landschaftsverträgliche Einbindung.

Warum dieser neue Ansatz?

Die Gemeinde möchte den Ausbau erneuerbarer Energien aktiv begleiten, gleichzeitig aber Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Ortsentwicklung schützen. Der Kriterienkatalog ermöglicht eine ausgewogene Abwägung zwischen Klimaschutz, Flächennutzung und den Interessen der Bevölkerung.

Zugleich wird klargestellt:

Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Die Gemeinde entscheidet im Rahmen ihrer Planungshoheit, ob ein Projekt weiterverfolgt wird.

Frühzeitige Abstimmung dringend empfohlen

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass Interessenten und Investoren frühzeitig den Kontakt mit der Gemeindeverwaltung suchen sollten, bevor konkrete Planungen oder vertragliche Bindungen eingegangen werden.

Insbesondere wird davon abgeraten, bereits im Vorfeld Pachtverträge zwischen Grundstückseigentümern und Projektierern abzuschließen, solange nicht geklärt ist, ob der Standort aus kommunaler Sicht grundsätzlich geeignet ist.

Dies dient dem Schutz aller Beteiligten und verhindert unnötige Kosten oder Erwartungen, die später nicht erfüllt werden können.

Vorprüfung durch den Projektierer

Bevor die Gemeinde entscheidet, ob sie sich weiter mit einem Projekt befasst oder ein Bauleitplanverfahren einleitet, erwartet sie, dass der Projektierer auf eigene Kosten eine fachliche Standortanalyse vorlegt.

Diese Analyse muss die im Kriterienkatalog genannten Punkte vollständig abarbeiten und bildet die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung.

Was bedeutet das für Investoren und Bürger?

  • Investoren erhalten klare Hinweise, welche Anforderungen ein Standort erfüllen sollte.
  • Bürgerinnen und Bürger können nachvollziehen, nach welchen Maßstäben die Gemeinde entscheidet.
  • Die politischen Gremien erhalten eine strukturierte Grundlage für ihre Beratungen.

Der Kriterienkatalog ist auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar und kann bei der Verwaltung angefordert werden.

Ihr Andreas Mutschke
Bürgermeister von Mossautal
August 2026