Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet
1. Ziel und Zweck
Die Gemeinde Mossautal erhält vermehrt Anfragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Dieser Kriterienkatalog dient als Orientierungshilfe für Projektierer, Investoren und Grundstückseigentümer und beschreibt, welche Informationen und Prüfungen erforderlich sind, damit die Gemeinde über die grundsätzliche Eignung eines Standorts beraten kann.
Dieser Kriterienkatalog findet allerdings nur Anwendung, wenn und insoweit für die Errichtung der Anlagen die Schaffung von Baurecht durch Erlass eines entsprechenden Bebauungsplans durch die Gemeinde erforderlich ist. Dies ist insbesondere nicht der Fall bei einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung aus § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b oder Nr. 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und/oder im Falle von Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen aus Ziff. 3.9.2, 3.9.3 der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO).
Der Katalog ist eine Entscheidungsgrundlage, jedoch keine Vorfestlegung oder Zusage für ein Bauleitplanverfahren oder gar eine spätere Genehmigung. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Bauleitplanung, sondern es handelt sich um ein Kriterienkatalog, um zu entscheiden, ob ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Die Gemeinde entscheidet hierüber im Rahmen ihrer Planungshoheit und nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach dem Grundsatz der städtebaulichen Erforderlichkeit aus § 1 Abs. 3 BauGB. Genehmigungsbehörde ist zudem nicht die Gemeinde, sondern im Regelfall die Bauaufsicht, im Falle von baugenehmigungsfreien Vorhaben gem. der Anlage zu § 63 HBO die untere Naturschutzbehörde.
2. Rechtliche Ausgangslage
| • | PV-Freiflächenanlagen befinden sich in der Regel im Außenbereich (§ 35 BauGB). |
| • | Eine Privilegierung ist meist nicht gegeben; daher ist in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich. |
| • | Die Gemeinde ist nicht Genehmigungsbehörde; zuständig ist die Bauaufsicht. |
| • | Auch bei baugenehmigungsfreien Anlagen ist eine Eingriffsgenehmigung der Naturschutzbehörde notwendig. |
Die Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens liegt allein bei der Gemeinde.
3. Anforderungen an die Standortanalyse
Bevor sich die Gemeinde weiter mit einem Projekt befasst, ist eine vollständige, nachvollziehbare und prüffähige Standortanalyse vorzulegen.
Diese wird auf Kosten des Projektträgers erstellt.
Die Analyse muss folgende Bereiche abdecken:
3.1 Planungsrecht
| • | Lage im Außenbereich |
| • | Erforderlichkeit eines Bebauungsplans |
| • | Vereinbarkeit mit Regionalplan (Vorrang-/Ausschlussgebiete) |
| • | EEG-Förderkulisse (benachteiligtes Gebiet, 200-m-Korridor, Konversionsflächen) |
3.2 Natur und Landschaft
| • | Betroffenheit von Schutzgebieten |
| • | Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe 1) |
| • | Bewertung des Landschaftsbilds (inkl. Sichtachsen) |
| • | Bodenqualität und Schutzwürdigkeit |
| • | Brutvogelhabitate und Wanderkorridore |
3.3 Landwirtschaft
| • | Bedeutung der Fläche für die Bewirtschaftung |
| • | Zerschneidungseffekte |
| • | Auswirkungen auf Wege, Drainagen, Hofzufahrten |
| • | Eignung für Agri-PV (falls relevant) |
3.4 Wasser, Boden, Klima
| • | Lage in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten |
| • | Erosionsrisiko |
| • | Bodenschutz- und Pflegekonzept |
4. Technische Voraussetzungen
4.1 Netzanschluss
| • | Nachweis eines realistischen Netzanschlusspunkts |
| • | Darstellung möglicher Trassen |
| • | Vorabstimmung mit dem Netzbetreiber |
4.2 Erschließung
| • | Nutzung bestehender Wege |
| • | Minimierung zusätzlicher Eingriffe |
| • | Vermeidung von Belastungen für Anwohner und Natur |
5. Kommunale Belange
5.1 Abstand zur Wohnbebauung
Ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung ist in der Planung zu berücksichtigen. Ein ungefährer Richtwert hierzu ist mit 300m Abstand zur Siedlung zu bemessen.
Abweichungen sind möglich, wenn sie fachlich begründet werden und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen.
5.2 Gemeindeentwicklung
| • | Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan |
| • | Keine Konflikte mit geplanten Bau- oder Gewerbegebieten |
| • | Auswirkungen auf Tourismus, Naherholung und Ortsbild |
5.3 Beteiligungsmodelle
| • | Angebote für Bürgerbeteiligung |
| • | Beteiligungsmöglichkeiten für die Gemeinde |
| • | Lokale Nutzungsmöglichkeiten des erzeugten Stroms |
6. Ökologische Gestaltung
Der Projektierer legt ein beispielhaftes Konzept vor zu:
| • | extensiver Pflege (2–3 Mahden, keine Pestizide) |
| • | Biodiversitätsmaßnahmen (Blühflächen, Hecken, Habitatstrukturen) |
| • | wildtierfreundlicher Einfriedung |
| • | reflexionsarmen Modulen |
| • | landschaftsverträglicher Einbindung |
Hinweis:
Verbindliche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen werden erst im Rahmen des Bauleitplanverfahrens festgelegt. Verpflichtungen des Vorhabenträgers zur Übernahme der auf der Bauleitplanung beruhenden Kosten (z.B. Kosten des Planungsbüros, Gutachterkosten usw.) erfolgen über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB, der als Kriterium für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens herangezogen werden kann.
7. Verfahrenshinweise
7.1 Frühzeitige Abstimmung
Die Gemeinde empfiehlt dringend, vor Abschluss von Pacht- oder Nutzungsverträgen Kontakt aufzunehmen.
7.2 Vollständigkeit der Unterlagen
Eine weitere Befassung erfolgt erst, wenn alle Kriterien vollständig und prüffähig vorliegen.
7.3 Keine Rechtsansprüche
Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens oder Genehmigung des Projekts.
8. Einzureichende Unterlagen (Checkliste)
| • | Lageplan mit Flurstücksgrenzen |
| • | Eigentumsnachweis |
| • | Technische Eckdaten |
| • | Netzanschlussprüfung |
| • | Artenschutz-Vorprüfung |
| • | Landschaftsbildbewertung |
| • | Boden- und Erosionsanalyse |
| • | Landwirtschaftliche Bewertung |
| • | Erschließungskonzept |
| • | Biodiversitäts- und Pflegekonzept |
| • | Darstellung möglicher Beteiligungsmodelle |
| • | Vollständige Abarbeitung aller Kriterien dieses Dokuments |