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mossautal aktuell
Ausgabe 34/2026
Aus dem Rathaus
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Kriterienkatalog der Gemeinde Mossautal

Orientierungshilfe für Projektierer, Investoren und Grundstückseigentümer

Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet

1. Ziel und Zweck

Die Gemeinde Mossautal erhält vermehrt Anfragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Dieser Kriterienkatalog dient als Orientierungshilfe für Projektierer, Investoren und Grundstückseigentümer und beschreibt, welche Informationen und Prüfungen erforderlich sind, damit die Gemeinde über die grundsätzliche Eignung eines Standorts beraten kann.

Dieser Kriterienkatalog findet allerdings nur Anwendung, wenn und insoweit für die Errichtung der Anlagen die Schaffung von Baurecht durch Erlass eines entsprechenden Bebauungsplans durch die Gemeinde erforderlich ist. Dies ist insbesondere nicht der Fall bei einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung aus § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b oder Nr. 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und/oder im Falle von Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen aus Ziff. 3.9.2, 3.9.3 der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO).

Der Katalog ist eine Entscheidungsgrundlage, jedoch keine Vorfestlegung oder Zusage für ein Bauleitplanverfahren oder gar eine spätere Genehmigung. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Bauleitplanung, sondern es handelt sich um ein Kriterienkatalog, um zu entscheiden, ob ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Die Gemeinde entscheidet hierüber im Rahmen ihrer Planungshoheit und nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach dem Grundsatz der städtebaulichen Erforderlichkeit aus § 1 Abs. 3 BauGB. Genehmigungsbehörde ist zudem nicht die Gemeinde, sondern im Regelfall die Bauaufsicht, im Falle von baugenehmigungsfreien Vorhaben gem. der Anlage zu § 63 HBO die untere Naturschutzbehörde.

2. Rechtliche Ausgangslage

PV-Freiflächenanlagen befinden sich in der Regel im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Eine Privilegierung ist meist nicht gegeben; daher ist in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich.

Die Gemeinde ist nicht Genehmigungsbehörde; zuständig ist die Bauaufsicht.

Auch bei baugenehmigungsfreien Anlagen ist eine Eingriffsgenehmigung der Naturschutzbehörde notwendig.

Die Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens liegt allein bei der Gemeinde.

3. Anforderungen an die Standortanalyse

Bevor sich die Gemeinde weiter mit einem Projekt befasst, ist eine vollständige, nachvollziehbare und prüffähige Standortanalyse vorzulegen.

Diese wird auf Kosten des Projektträgers erstellt.

Die Analyse muss folgende Bereiche abdecken:

3.1 Planungsrecht

Lage im Außenbereich

Erforderlichkeit eines Bebauungsplans

Vereinbarkeit mit Regionalplan (Vorrang-/Ausschlussgebiete)

EEG-Förderkulisse (benachteiligtes Gebiet, 200-m-Korridor, Konversionsflächen)

3.2 Natur und Landschaft

Betroffenheit von Schutzgebieten

Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe 1)

Bewertung des Landschaftsbilds (inkl. Sichtachsen)

Bodenqualität und Schutzwürdigkeit

Brutvogelhabitate und Wanderkorridore

3.3 Landwirtschaft

Bedeutung der Fläche für die Bewirtschaftung

Zerschneidungseffekte

Auswirkungen auf Wege, Drainagen, Hofzufahrten

Eignung für Agri-PV (falls relevant)

3.4 Wasser, Boden, Klima

Lage in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten

Erosionsrisiko

Bodenschutz- und Pflegekonzept

4. Technische Voraussetzungen

4.1 Netzanschluss

Nachweis eines realistischen Netzanschlusspunkts

Darstellung möglicher Trassen

Vorabstimmung mit dem Netzbetreiber

4.2 Erschließung

Nutzung bestehender Wege

Minimierung zusätzlicher Eingriffe

Vermeidung von Belastungen für Anwohner und Natur

5. Kommunale Belange

5.1 Abstand zur Wohnbebauung

Ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung ist in der Planung zu berücksichtigen. Ein ungefährer Richtwert hierzu ist mit 300m Abstand zur Siedlung zu bemessen.

Abweichungen sind möglich, wenn sie fachlich begründet werden und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen.

5.2 Gemeindeentwicklung

Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan

Keine Konflikte mit geplanten Bau- oder Gewerbegebieten

Auswirkungen auf Tourismus, Naherholung und Ortsbild

5.3 Beteiligungsmodelle

Angebote für Bürgerbeteiligung

Beteiligungsmöglichkeiten für die Gemeinde

Lokale Nutzungsmöglichkeiten des erzeugten Stroms

6. Ökologische Gestaltung

Der Projektierer legt ein beispielhaftes Konzept vor zu:

extensiver Pflege (2–3 Mahden, keine Pestizide)

Biodiversitätsmaßnahmen (Blühflächen, Hecken, Habitatstrukturen)

wildtierfreundlicher Einfriedung

reflexionsarmen Modulen

landschaftsverträglicher Einbindung

Hinweis:

Verbindliche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen werden erst im Rahmen des Bauleitplanverfahrens festgelegt. Verpflichtungen des Vorhabenträgers zur Übernahme der auf der Bauleitplanung beruhenden Kosten (z.B. Kosten des Planungsbüros, Gutachterkosten usw.) erfolgen über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB, der als Kriterium für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens herangezogen werden kann.

7. Verfahrenshinweise

7.1 Frühzeitige Abstimmung

Die Gemeinde empfiehlt dringend, vor Abschluss von Pacht- oder Nutzungsverträgen Kontakt aufzunehmen.

7.2 Vollständigkeit der Unterlagen

Eine weitere Befassung erfolgt erst, wenn alle Kriterien vollständig und prüffähig vorliegen.

7.3 Keine Rechtsansprüche

Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens oder Genehmigung des Projekts.

8. Einzureichende Unterlagen (Checkliste)

Lageplan mit Flurstücksgrenzen

Eigentumsnachweis

Technische Eckdaten

Netzanschlussprüfung

Artenschutz-Vorprüfung

Landschaftsbildbewertung

Boden- und Erosionsanalyse

Landwirtschaftliche Bewertung

Erschließungskonzept

Biodiversitäts- und Pflegekonzept

Darstellung möglicher Beteiligungsmodelle

Vollständige Abarbeitung aller Kriterien dieses Dokuments

Der Gemeindevorstand & die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal
August 2026