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mossautal aktuell
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergänzungssatzung „Almenweg“ – Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung Mossautal hat in ihrer Sitzung am 10. August 2026 einstimmig die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Almenweg“ im Ortsteil Unter-Mossau beschlossen. Grundlage ist § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, der es Gemeinden ermöglicht, einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, wenn diese durch die vorhandene Bebauung entsprechend geprägt sind.

Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Umnutzung eines bestehenden Gebäudes zu Wohnzwecken. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst in der Flur 2 der Gemarkung Unter-Mossau das Flurstück Nr. 16/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 16/2 und 20. Die Größe des Plangebiets beträgt rund 0,4 ha.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erarbeitet. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich; die Eingriffsregelung einschließlich Ausgleichsbilanzierung findet Anwendung.

Nach Fertigstellung des Satzungsentwurfs wird dieser der Gemeindevertretung zur Billigung vorgelegt. Anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal

Mossautal, den 17.08.2026
Andreas Mutschke
Bürgermeister der Gemeinde Mossautal