Fälligkeit der Abgaben
Die Gemeindekasse Mossautal weist alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:
| 15. August 2022: | 3. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen |
| 15. August 2022: | 3. Rate Grundbesitzabgaben |
| 15. August 2022: | 3. Rate Zweitwohnungssteuer |
Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens 10. September 2022 auszugleichen. Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.
Benutzen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.