Die Gemeindekasse Mossautal weist die Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:
| 15. August 2025 | 3. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen |
| 15. August 2025 | 3. Rate Zweitwohnungssteuer |
| 15. August 2025 | 3. Rate Grundbesitzabgaben |
Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens 12. September 2025 auszugleichen. Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt als offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird. Benutzen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.