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mossautal aktuell
Ausgabe 38/2026
Aus dem Rathaus
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Neue Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 1. Januar 2027 treten in der Gemeinde Mossautal die neue Friedhofsordnung sowie die neue Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Kraft. Beide Satzungen wurden von der Gemeindevertretung am 7. September 2026 beschlossen und ersetzen die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2009.

Warum eine Neufassung notwendig war

Die bisherige Satzung stammt aus einer Zeit, in der sich Bestattungsformen und persönliche Wünsche vieler Menschen deutlich von heute unterschieden. In den vergangenen Jahren haben sich neue Bestattungsarten etabliert - darunter Wiesengrabstätten, Baumgrabstätten, anonyme und teilanonyme Urnenfelder sowie die gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und Föten. Diese modernen und würdevollen Formen sind inzwischen ein fester Bestandteil unserer Friedhofskultur und werden in der neuen Friedhofsordnung klar geregelt und ausgestaltet.

Zudem haben sich organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Die neue Satzung schafft hier Rechtssicherheit, klare Abläufe und einheitliche Standards für alle fünf Friedhöfe unserer Gemeinde.

Warum eine neue Gebührenordnung erforderlich ist

Neben den inhaltlichen Anpassungen war auch eine Überarbeitung der Gebührenordnung notwendig. Die Kosten für Personal, Pflege, Unterhaltung der Friedhöfe und die Durchführung von Bestattungen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Aktuell erreicht die Gemeinde Mossautal bei den Friedhofsgebühren lediglich einen Kostendeckungsgrad von rund 51 %. Das bedeutet: Mit jeder kostenintensiven Maßnahme trägt die Allgemeinheit knapp die Hälfte der entstehenden Kosten (49 %).

Um die Friedhöfe langfristig in einem würdigen und gepflegten Zustand zu erhalten, ist eine schrittweise Anpassung der Gebühren notwendig. Die neue Gebührenordnung sieht deshalb moderate, über mehrere Jahre gestaffelte Anpassungen vor - zum Beispiel bei den Nutzungsrechten, den Bestattungsgebühren oder den Räumungsgebühren. Die Gebühren steigen nicht abrupt, sondern planbar und nachvollziehbar bis 2029.

Damit verfolgt die Gemeinde das Ziel, den Kostendeckungsgrad in den kommenden Jahren spürbar zu erhöhen, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.

Was bleibt wichtig

  • Die Gemeinde sorgt weiterhin für eine würdevolle, gepflegte und zeitgemäße Friedhofskultur.
  • Neue Bestattungsformen werden klar geregelt und ermöglichen individuelle Wünsche.
  • Gebühren für totgeborene Kinder und Föten bleiben - wie bisher - kostenfrei, mit Ausnahme der Räumungsgebühren.
  • Die Anpassungen erfolgen schrittweise, um soziale Verträglichkeit sicherzustellen.

Abschließende Worte

Die Friedhöfe unserer Gemeinde sind Orte des Gedenkens, der Würde und des persönlichen Abschieds. Mit der neuen Friedhofsordnung und Gebührenordnung schaffen wir die Grundlage dafür, dass diese Orte auch künftig in einem würdigen Zustand erhalten bleiben - organisatorisch, rechtlich und finanziell.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung jederzeit zur Verfügung.

Ihr Andreas Mutschke
Bürgermeister von Mossautal