Wie immer werden unsere Gemeindemitarbeiter bemüht sein, den Winterdienst so gut wie möglich, zur Zufriedenheit der Verkehrsteilnehmer, durchzuführen. Damit die Straßen bis zum Beginn des Berufsverkehrs im ersten Durchgang geräumt und gestreut werden, beginnen die Einsätze bereits ab 04.00 Uhr früh.
Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass durch uneinsichtige Verkehrsteilnehmer die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes in den Ortsdurchfahrten gefährdet wird. Dadurch, dass die Engstellen und Kurvenbereiche innerhalb der Ortsdurchfahrten unüberlegt zugeparkt sind, ist das Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge nur schwer bis gar nicht möglich.
Im gemeinsamen Interesse bitten wir Sie daher, in Zukunft dafür zu sorgen, dass die Ortsdurchfahrten für den Winterdienst befahrbar bleiben.
Wir möchten aufgrund von aktuellen Fällen die Bevölkerung nochmals auf die Reinigungspflicht aufmerksam machen. Hiernach haben Eigentümer die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu befreien. Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Im gemeinsamen Interesse bitten wir Sie daher, in Zukunft dafür zu sorgen, dass der Schnee nicht in der Mitte der Fahrbahnen abgelagert wird.
Mülltonnen und Gelbe Säcke
Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis und Schnee) stellen Sie bitte ihre Mülltonnen und gelben Säcke an den Hauptstraßen bereit. So kann eine ordnungsgemäße und sichere Leerung erfolgen..