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mossautal aktuell
Ausgabe 41/2024
Aus dem Rathaus
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Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß §58 Wehrpflichtgesetz

Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zur Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.

Familienname

2.

Vorname

3.

aktuelle Anschrift

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach §18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben.

Gemäß §18 Absatz Satz 2 des MRRG in Verbindung mit §25 MRRG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2025 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des §58 Wehrpflichtgesetz widersprechen können.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist seit dem 01.07.2011 möglich, da die Rechtsvorschriften gemäß Artikel 13 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 zu diesem Termin in Kraft getreten sind.

Der Widerspruch ist schriftlich an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Mossautal, Ortsstraße 124, 64756 Mossautal, zu richten.

64756 Mossautal, 8. Oktober 2024