Satzung zur 11. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Verbandsgebiet des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald (MZVO) vom 25.06.2014
Die Verbandsversammlung des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald hat in ihrer Sitzung am 06.11.2024 nachstehende Satzung zur 11. Änderung der Gebührensatzung vom 25.06.2014, zuletzt geändert durch die Satzung vom 07.11.2023, wie folgt beschlossen.
1. In § 1 wird in der Überschrift die Bezeichnung „Gebührenerhebung“ durch „Gebührengrundsätze“ ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt neu gefasst:
| (1) | Für die Bereitstellung von Müllbehältern werden folgende Gebühren erhoben: | ||||
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| a) | Restmüllbehälter | 120 l | 15,10 Euro/Monat | bei vierwöchentlicher Entleerung |
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| b) | Restmüllbehälter | 240 l | 30,20 Euro/Monat | bei vierwöchentlicher Entleerung |
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| c) | Restmüllbehälter | 1.100 l | 138,35 Euro/Monat | bei vierwöchentlicher Entleerung |
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| d) | Restmüllbehälter | 1.100 l | 553,50 Euro/Monat | bei wöchentlicher Entleerung |
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| e) | Biomüllbehälter | 60 l | 3,00 EuroMonat | bei zweiwöchentlicher Entleerung |
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| f) | Biomüllbehälter | 120 l | 6,00 Euro/Monat | bei zweiwöchentlicher Entleerung |
| (2) | Für die Bereitstellung von Müllsäcken zur Aufnahme des Mehranfalls von Restmüll mit einem Fassungsvermögen von 60 l wird eine Gebühr von 6,80 Euro/Stück erhoben. | ||||
| (3) | Für die Bereitstellung von im Bringsystem in separaten Windel-Containern abzugebenden Windelsäcken wird eine ermäßigte Gebühr von 4,80 Euro/Stück erhoben. | ||||
| (4) | Für die Bereitstellung und Montage eines Biofilterdeckels werden einmalig folgende Gebühren erhoben: | ||||
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| a) | für einen 60l Behälter | 64,00 Euro | ||
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| b) | für einen 120l Behälter | 67,00 Euro | ||
| (5) | Für die Bereitstellung und Montage eines Schwerkraftschlosses werden einmalig folgende Gebühren erhoben: | ||||
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| a) | für einen 60l/120l/240l Behälter | 70,00 Euro | ||
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| b) | für einen 1.100l Behälter | 104,00 Euro | ||
| (6) | Für die Bereitstellung einer Banderole zur Leerung eines fehlbefüllten Bioabfallbehälters im Rahmen der Restmüllabfuhr werden folgende Gebühren erhoben: | ||||
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| a) | für einen 60l Behälter | 7,00 Euro / Banderole | ||
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| b) | für einen 120l Behälter | 14,00 Euro/ Banderole | ||
| (7) | Für die ersatzweise Bereitstellung eines Abfallbehälters bei schuldhafter Beschädigung oder Verlust (vgl. § 9 Abs. 2 AbfwS) werden folgende Gebühren erhoben: | ||||
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| a) | für einen 60l Behälter | 40,00 Euro | ||
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| b) | für einen 120l Behälter | 35,00 Euro | ||
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| c) | für einen 240l Behälter | 45,00 Euro | ||
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| d) | für einen 1.100l Behälter | 150,00 Euro | ||
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.