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mossautal aktuell
Ausgabe 5/2025
Aus dem Rathaus
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Grundsteuer 2025

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden bundesweit alle Grundstücke neu bewertet. Diesen Messbetrag haben Sie bereits per Bescheid von ihrem zuständigen Finanzamt mitgeteilt bekommen. Die Kommunen haben keine Möglichkeiten den vom Finanzamt per Bescheid festgesetzten Messbetrag zu ändern. Die Kommunen beschließen die Hebesätze. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2024 folgende Hebesätze beschlossen:

Grundsteuer A

=

222 %

Grundsteuer B

=

325 %

Die jährliche Grundsteuer errechnet sich wie folgt:

Messbetrag lt. Finanzamt (€) x Hebesatz der Kommune (%) = zu zahlende Grundsteuer im Jahr.

Ab 2025 ist dieser neue Hebesatz gültig, welchen die Kommunen aufgrund einer Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung zur Aufkommensneutralität festlegt haben.

Anfragen zum Messbetrag und zur Bewertung der Grundstücke richten Sie bitte direkt an das Finanzamt.

Sollten sich Fragen zu der in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid angegebenen Grundsteuer ergeben, wenden Sie sich bitte an per Mail (ripperger@mossautal.de) an Frau Ripperger

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.

Gemeinde Mossautal – Steueramt -