Im Flurbereinigungsverfahren VF 2649 Fahrenbach-Weschnitz werden die Ergebnisse der Wertermittlung gem. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zur Einsichtnahme in einer Offenlegung ausgelegt und in einem Anhörungstermin erläutert.
Die Termine dienen zur allgemeinen Einsichtnahme, zur Erläuterung und für Auskünfte bei Einwendungen. Eine Teilnahme an den Terminen ist freigestellt.
Zusätzlich können die Ergebnisse der Wertermittlung sowie weitere Informationen zum Verfahren unter folgender Internetadresse in der Rubrik Downloads eingesehen werden:
1. Offenlegung der Wertermittlung
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen aus am
Montag, den 16.02.2026 von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag, den 17.02.2026 von 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch, den 18.02.2026 von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag, den 24.02.2026 von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag, den 26.02.2026 von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
im Rathaus in Fürth/Odenwald, Hauptstraße 19, 64658 Fürth,
Großer Sitzungssaal im 2. OG
Zur Erläuterung der Wertermittlung werden zu dieser Zeit Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein. Gerne können Sie vorab einen Termin vereinbaren:
Cornelia Eck, Tel.: (0611) 535 8058
eMail: cornelia.eck@hvbg.hessen.de
Luisa Eitenmüller, Tel.: (0611) 535 8248
eMail: luisa.eitenmueller@hvbg.hessen.de
2. Anhörungstermin
Der Anhörungstermin gem. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBL. S. 546) in der derzeit geltenden Fassung findet statt am:
Freitag, den 27. Februar 2026 um 10:00 Uhr
im Rathaus in Fürth/Odenwald, Hauptstraße 19, 64658 Fürth,
Großer Sitzungssaal im 2. OG
3. Hinweise
Einwendungen gegen die Wertermittlung können im Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Einwendungen bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung mündlich oder schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, zu erheben.
Wer keine Einwendungen erheben will und keine Auskünfte wünscht, braucht die Termine zur Auslegung nicht wahrzunehmen sowie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
Jeder Teilnehmende erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes in welchem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmenden werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (z.B. Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.
In den Terminen zu 1. und 2. werden ausschließlich Informationen und Auskünfte zur Wertermittlung erteilt. Über die neuen Grundstücke wird mit jedem Grundstückseigentümer in gesonderten Terminen, zu denen persönlich per Post eingeladen wird, verhandelt.
Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, diese muss beglaubigt sein. Nutzen Sie bitte die für die Flurbereinigung notwendige Vorlage, diese finden Sie bei Downloads unter Vollmacht über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2649. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
4. Veröffentlichung
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Fürth und Rimbach sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Wald-Michelbach, Mörlenbach, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Reichelsheim, Mossautal und Grasellenbach öffentlich bekannt gemacht.
5. Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.