Frostschäden können im Vorfeld oft schon mit geringem Aufwand verhindert werden.
Hier können hohe Schadenssummen entstehen, für die der Schadensverursacher aufkommen muss. Mit den nachfolgenden Tipps wird aufgezeigt, was Sie tun können, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden.
Rechtzeitig vorsorgen:
Ausreichende Beheizung
Einfach, aber wirkungsvoll ist die ausreichende Beheizung aller Gebäudeteile mit wasserführenden Leitungen – auch bei Abwesenheit.
Um Rohre in Außenbauteilen (Außenwände) vor einer Frosteinwirkung zu schützen, sind höhere Raumtemperaturen erforderlich als in Gebäuden mit ausschließlich in Innenwänden verlegten Rohrleitungen. Die unterste Stellung der Thermostatventile reicht bei ungünstig liegenden Rohren nicht mehr aus. So verlegte Rohre entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Sie tragen wesentlich zu ungerechtfertigt hohen Energieverlusten im Gebäude bei. Solche Rohre sind bei nächster Gelegenheit in den gedämmten Innenbereich zu verlegen.
Unbeheizte Dachböden und Abseiten
Die „Mitbeheizung“ von wasserführenden Rohren über angrenzende Räume reicht meist nicht aus. Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern, zum Beispiel mit einer Rohrbegeitheizung.
Wichtig ist eine regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage auf Funktionsfähigkeit. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann. Bei strengem Frost sollte die Kontrolle täglich erfolgen.
Ist eine Heizungsanlage außer Betrieb zu nehmen, so ist diese vollständig zu entleeren oder mit einem Frostschutzmedium zu befüllen.
Trinkwasserzuleitung und Außenwasserzapfstellen
Trinkwasserzuleitungen sind mit mindestens 1,0 m Erdreich zu überdecken. Dieses Maß gilt auch für den seitlichen Abstand zu Lichtschächten, Stützmauern o. ä., Bauelementen. Die Trinkwasseranschlussgarnitur mit dem Wasserzähler ist mittels Raumheizung oder mittels einer elektrischen Frostwächterheizung vor Frosteinwirkung zu schützen. Dies ist auch bei Leerstand des Gebäudes sicherzustellen.
Alternativ zur Beheizung sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entleerung vollständig durchgeführt wird und die Leitungen trocken geblasen werden. Das Entleeren der Leitungen kann wiederum Korrosionsschäden und Hygienemängel hervorrufen. Zur Erhaltung der Trinkwasserqualität müssen die Leitungen bei der Wiederinbetriebnahme vollständig gespült werden. Auch eine Kontrolluntersuchung ist empfehlenswert.
Vorsicht bei Außerwasserzapfstellen und deren Zuleitungen: diese müssen rechtzeitig abgesperrt und entleert werden.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Heizungs- und Sanitärfachfirmen.