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mossautal aktuell
Ausgabe 50/2022
Aus dem Rathaus
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Winterdienst auf Straßen

Bei starken Schneefällen oder bei plötzlich einsetzendem Glatteis ist es der Gemeinde - obwohl Gemeindearbeiter und -fahrzeuge eingesetzt sind - nicht möglich, in kürzester Zeit alle Straßen in allen fünf Ortsteilen gleichzeitig zu räumen.

Für die Räum- und Streupflicht hinsichtlich der Fahrbahnen gemeindlicher Straßen findet sich die Regelung im § 10 des Hessischen Straßengesetzes. Die Pflichten der Gemeinde werden durch den Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Die Leistungsfähigkeit wiederum wird einmal von der Größe und der Finanzkraft der Gemeinde bestimmt, zum anderen sind auch die jeweiligen Witte-rungsverhältnisse (Stärke des Schneefalls, häufiger Wechsel der Witterungssituation) maßgebend.

Ausgehend von der Größe der Gemeinde Mossautal, der Fläche des Gemeindegebietes und der Finanzkraft der Gemeinde kann man an die Organisation des Winterdienstes keine überzogenen Anforderungen stellen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und Geräte, als auch der Lagerungsmöglichkeiten für Streumaterial.

In der Gemeinde Mossautal ist die Schneeräumung und der Streudienst ordnungsgemäß organisiert und auch in der Vergangenheit entsprechend durchgeführt worden.

Dass allerdings - wie bereits erwähnt - die Streufahrzeuge nicht zur gleichen Zeit überall sein können, ist wohl selbstverständlich. Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass das Räumen von schmalen Ortsstraßen mit Räumfahrzeugen nur möglich ist, wenn in diesen Straßen keine Fahrzeuge geparkt sind.

Für das Räumfahrzeug muss die Durchfahrt mindestens 3,50 m breit sein, da sonst ein Befahren der Straße nicht möglich ist. Bei Eisglätte ist es für die Räumfahrzeuge aus Sicherheitsgründen oft nicht möglich, steile Straßen talwärts zu streuen. Aus diesem Grund kann es unter Umständen erforderlich werden, dass diese Steilstraßen berg- und talwärts befahren werden, um die nächste Straße dann wieder bergwärts befahren zu können.

Allen Einwohnern, die auch schon in der Vergangenheit bei extremen Witterungssituationen zur Selbsthilfe gegriffen haben, statt telefonisch Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen, sei auf diesem Wege herzlich gedankt.