Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreishaushaltes 2024 können innovative Projekte der Jugendarbeit im Odenwaldkreis mit einem Gesamtvolumen von 1.500 Euro (Sondermittel) bezuschusst werden.
Vorrang haben dabei Initiativen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27 Jahre) vor gemeinnützigen Organisationen von Trägern der Jugendhilfe, die als Antragsteller auftreten.
Anträge für 2024 können bis 30. April 2024 gestellt werden.
Die eingereichten Anträge werden dem Fachausschuss Förderung der Jugendhilfe zur Prüfung und Befürwortung vorgelegt. Bei mehreren Antragstellern und/oder befürworteten Projekten wird die Summe entsprechend aufgeteilt.
Zudem weisen wir darauf hin, dass für innovative Projekte gemeinnütziger Organisationen - jedoch keine Kommunen - die Möglichkeit besteht, über die Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises Mittel der Stiftung „Deutsche Jugend“ zu beantragen.
Dem Odenwaldkreis stehen, laut Stiftungsverfassung, alle zwei Jahre 20 % der jährlichen Fördermittel aus der Stiftung „Deutsche Jugend“ zur Verfügung.
Freundlicherweise wurde die nicht abgerufene Zuwendung aus dem Haushaltsjahr 2023 vom Regierungspräsidium Darmstadt in das Jahr 2024 übertragen; somit steht für das Jahr 2024 ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung.
Anträge können regelhaft alle zwei Jahre (2025, 2027,....) jeweils bis 30. April des Jahres gestellt werden.
Allen Anträgen (Sondermittel oder Stiftung „Deutsche Jugend“) ist ein Kostenplan sowie eine Projektbeschreibung beizufügen.
Diese Informationen gilt für alle Jugendlichen, junge Erwachsene und Initiativen und Institutionen, die innovative Projekte für Jugendliche planen.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme.