Das Schwerbehindertenrecht in Deutschland umfasst alle Vorschriften zur besonderen Förderung, Teilhabe und zum Schutz von Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Ziel ist es, Nachteile auszugleichen, Selbstbestimmung zu fördern und Benachteiligungen im Arbeitsleben und Alltag zu vermeiden.
Wie wird der Antrag festgestellt, wo wird er beantragt, was sind die Voraussetzungen, wie sieht der Schutz im Arbeitsleben aus, wo findet man Beratung?
Um alle diese Fragen geht es bei der Veranstaltung mit Herrn Horst Klingmann am 09.09.2026 um 19:00 Uhr im Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V., Untere Pfarrgasse 2, 64720 Michelstadt, durchgeführt vom Caritas-Betreuungsverein im Odenwaldkreis e. V. in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V.
Um eine telefonische Voranmeldung beim Caritas-Betreuungsverein im Odenwaldkreis e. V. Telefonnummer 06062 955330 oder Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V. Telefonnummer 06061 1390077 wird gebeten.