Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert. Die Bürger*innen, Ärzt*innen und Betreuer*innen haben endlich Rechtsklarheit und mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen.
Im Gesetz ist klargestellt, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich ist gewährleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen ein Gericht als neutrale Instanz entscheidet.
Voraussetzung ist, dass man eine Patientenverfügung erstellt hat.
Der Caritas-Betreuungsverein im Odenwald e. V. bietet in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V. eine Veranstaltung mit Herrn Klaus Schäfer zu diesen Themen an.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten und findet am 15.10.2026 um 19:00 Uhr im Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V., Untere Pfarrgasse 2, 64720 Michelstadt, statt.
Um eine telefonische Voranmeldung beim Caritas-Betreuungsverein im Odenwaldkreis e. V. Telefonnummer 06062 955330 oder Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V. Telefonnummer 06061 1390077 wird gebeten.