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Erbach-Michelstadt aktuell
Ausgabe 40/2024
Ankündigungen (Erbach-Michelstadt)
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Berichte

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert.

Die Bürger*Innen, Ärzt*Innen und Betreuer*Innen haben endlich Rechtsklarheit und mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen.

Im Gesetz ist klargestellt, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten.

Zugleich ist gewährleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen ein Gericht als neutrale Instanz entscheidet.

Voraussetzung ist, dass man eine Patientenverfügung erstellt hat.

Die Informationsveranstaltung will Antworten auf die Fragen geben, welche Inhalte in eine Patientenverfügung festgehalten werden können und wie eine Patientenverfügung verfasst sein muss.

Der Referent Heinz Jöst informiert Sie am 17.10.2024 von 18:00-20:00 Uhr im Palais des Kath. Gemeindezentrums St. Sophia in Erbach Remise, Hauptstraße 42.