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Erbach-Michelstadt aktuell
Ausgabe 41/2022
Berichte (Erbach-Michelstadt)
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Wiesengrabfeld auf Steinbacher Friedhof

In Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat wurde auf dem Friedhof Michelstadt-Steinbach erstmals ein Grabfeld für Wiesengräber ausgewählt. Wiesengrabfelder sind durchgehende Wiesenflächen, auf der nebeneinander der Reihe nach im Todesfall bestattet wird.

Die Pflege der Grabstätten erfolgt hierbei durch die Stadt, so dass eine Bepflanzung der Grabstätte durch die Angehörigen entfällt. Eine auf Fundamenten verlegte Schriftplatte ist dabei als Grabmal vorgesehen. Die Wiesengrab-Bestattung erlaubt nur Sargbestattungen. Die Möglichkeit, dass Ehepaare oder Lebensgemeinschaften nebeneinander bestattet werden, besteht auf Antrag. Wie auch bei den übrigen Grabstätten auf dem Friedhof Steinbach beträgt die Ruhefrist 30 Jahre. Eine Verlängerungsoption wird nicht angeboten.

Mit dem neuen Wiesengrabfeld wird in Steinbach eine weitere Möglichkeit der Bestattung angeboten, denn die Bestattungskultur in Deutschland befindet sich seit Jahren in einem Wandel.

Die Kosten für ein Wiesengrabfeld belaufen sich auf 1.860,00 Euro bei einer Laufzeit von 30 Jahren.

Weitere Informationen erhalten Interessierte über das Friedhofsamt im Stadthaus (Telefon 06061/74-114 oder -142).