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Erbach-Michelstadt aktuell
Ausgabe 48/2022
Berichte (Erbach-Michelstadt)
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Wie Feuerwehren und Kommunen im Ernstfall helfen

Anlaufstellen für Bevölkerung im ganzen Kreis

Für den Einsatz in Notfällen und die Vorbereitung darauf gibt es im hessischen Katastrophenschutz klare gesetzliche Vorgaben. Zuständigkeiten, Aufgaben und Abläufe müssen feststehen, damit im Katastrophenfall nicht wertvolle Zeit verloren geht. Dabei spielen die Unteren Katastrophenschutzbehörden der Landkreise eine zentrale Rolle. Die Verantwortung liegt hierbei beim Landrat, der von einer ganzen Reihe Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kreisverwaltung unterstützt wird.

Der Ernstfall – das könnte in diesem Winter ein Stromausfall sein, wenn das Netz überlastet ist und nicht genug Strom zur Verfügung gestellt werden kann. Darauf kann sich jede und jeder zuhause gut vorbereiten. „Aber das ist nicht alles“, so der Stellv. Kreisbrandinspektor Norbert Heinkel. „In einem solchen Notfall gibt es in allen Städten und Gemeinden Anlaufstellen, in denen den Bürgerinnen und Bürgern geholfen wird.“

Die Organisation dieser Stellen ruht auf zwei Säulen: den örtlichen Feuerwehren sowie den Städten und Gemeinden selbst. Wie Heinkel erläutert, wird im Ernstfall aus jedem Feuerwehrhaus eine Notrufmeldestelle. „Dort können sich Bürgerinnen und Bürger in Notfällen wenden und zum Beispiel Notrufe absetzen, sobald das Telefon zuhause nicht mehr funktioniert.“ Heinkel hat in diesem Zusammenhang einen dringenden Appell: „Die 112 oder 110 dürfen nur in wirklichen Notfällen gewählt werden und nicht, weil der Strom einmal ausfällt. Wer Notrufe ohne triftigen Grund tätigt, blockiert Leitungen, die dazu da sind, Leben zu schützen oder zu retten.“

In den Feuerwehrhäusern gibt es auch Informationen zur aktuellen Lage. In den Ortsteilen, in denen es kein Feuerwehrhaus gibt, werden an zentralen Plätzen Feuerwehrautos stehen, die die gleiche Funktion erfüllen.

Daneben werden die Städte und Gemeinden Betreuungsstellen einrichten, etwa in Hallen oder Bürgerhäusern. Die Planungen dazu sind bereits abgeschlossen. Für den Ernstfall vorgesehen sind Einrichtungen mit bis zu 500 Plätzen in Michelstadt und Breuberg-Sandbach sowie in jeder Kommune noch einmal Stellen mit bis zu 50 Plätzen. Dort gibt es Strom, und man kann sich für eine gewisse Zeit aufwärmen. Zum Übernachten sind diese Einrichtungen jedoch nicht gedacht.

Die Adressen der Betreuungsstellen teilen die Kommunen mit, sobald der Ernstfall absehbar ist. Wer sie sucht, kann aber auch in den Feuerwehrhäusern nachfragen.

Markant: So wie das Feuerwehrhaus in Weiten-Gesäß werden im Ernstfall alle Feuerwehrhäuser im Kreis beschildert sein. Sie dienen dann als Notrufmeldestellen. Foto Norbert Heinkel/Kreisverwaltung