Diese Frage beschäftigt uns Verbraucher seit dem 1. Januar 2025 verstärkt. Seitdem müssen Textilabfälle – wie andere wertstoffhaltige Abfälle – getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Eine Herausforderung, die angesichts bewährter Sammelstrukturen, schwieriger Marktlage und noch unausgereifter Verwertungsprozesse mit Bedacht angegangen werden muss.
Sammelsysteme zweckentsprechend nutzen
Für gebrauchsfähige Altkleider ändert sich nichts. Bitte nutzen Sie weiterhin die Sammelcontainer Ihrer Kommune und beachten Sie die Hinweise. Wichtig ist, dass nur saubere, qualitativ akzeptable Alttextilien eingeworfen werden. Leider nimmt die Vermüllung an den Containerplätzen zu, was gemeinnützigen Organisationen wie dem DRK im Odenwaldkreis die Arbeit erschwert. Helfen Sie mit, dieses Sammelsystem zu erhalten.
Unbrauchbare Alttextilien in den Restmüll
Die stoffliche Verwertung stark verschmutzter Alttextilien ist noch nicht ausgereift. Daher ist die Entsorgung über den Restmüll derzeit der sinnvollste Weg. Das bedeutet: Zerschlissene oder verdreckte Kleidung gehört weiterhin in die Restmülltonne und wird thermisch verwertet.
Erweiterte Herstellerverantwortung als Ziel
Das Gesetz soll die Wiederverwendung von Alttextilien und nachhaltigere Kleiderproduktion fördern. Dafür braucht es eine erweiterte Herstellerverantwortung, um die getrennte Erfassung und hochwertige Verwertung zu verbessern.
Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Weitere Informationen
MZVO-Abfallberatung:
Abfall-Infos: 06063/9319-21