Für alle Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli 2017 bis einschließlich 01. Juli 2018 geboren sind, beginnt nach den Sommerferien 2024 die Schulzeit. An allen hessischen Schulen müssen diese Kinder bereits jetzt im Frühjahr angemeldet werden.
Auch jüngere Kinder, sog. „Kann Kinder“, können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vorangemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt am Montag, 13. März 2023. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist mitzubringen, der Impfpass und die zukünftigen Schulkinder müssen bei der Anmeldung dabei sein. Fragen, die Eltern im Zusammenhang mit dem Schuleintritt ihrer Kinder haben, werden bei der Anmeldung gerne beantwortet.
Alle übrigen Termine wie Schnuppertag, Kennenlerntag usw. finden zu einem späteren Zeitpunkt im Frühjahr 2024 statt.
Dieser Anmeldetermin gilt nicht für Kinder, die im Sommer 2023 eingeschult werden, sondern ausschließlich für Kinder, die im Sommer 2024 schulpflichtig werden.