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Ruhstorfer Gemeindeblatt Wissenswertes aus dem Rathaus
Ausgabe 2/2023
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Am 08.10.2023 finden wieder die bayerischen Landtags- und Bezirkswahlen statt. Zu diesem Zweck sucht die Marktverwaltung wieder freiwillige Wahlhelfer/innen zur Unterstützung in den (Brief-)Wahllokalen und zur Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Wahlhelfer erhalten während der Tätigkeit eine Verpflegung und außerdem eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Um als Wahlhelfer/in tätig sein zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- mind. 18 Jahre am Wahltag

-

mind. 3 Monate mit Hauptwohnsitz gemeldet

-

deutsche Staatsangehörigkeit

-

darf nicht selbst Kandidat/in für den Landtag oder Bezirk sein

Bitte richten Sie eine formlose Bewerbung an: Markt Ruhstorf a.d.Rott, Wahlamt, Am Schulplatz 8, 94099 Ruhstorf a.d.Rott, martin.probst@ruhstorf.de, Tel. 08531/9312-13