Am 08.10.2023 finden wieder die bayerischen Landtags- und Bezirkswahlen statt. Zu diesem Zweck sucht die Marktverwaltung wieder freiwillige Wahlhelfer/innen zur Unterstützung in den (Brief-)Wahllokalen und zur Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Wahlhelfer erhalten während der Tätigkeit eine Verpflegung und außerdem eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Um als Wahlhelfer/in tätig sein zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- mind. 18 Jahre am Wahltag
| - | mind. 3 Monate mit Hauptwohnsitz gemeldet |
| - | deutsche Staatsangehörigkeit |
| - | darf nicht selbst Kandidat/in für den Landtag oder Bezirk sein |
Bitte richten Sie eine formlose Bewerbung an: Markt Ruhstorf a.d.Rott, Wahlamt, Am Schulplatz 8, 94099 Ruhstorf a.d.Rott, martin.probst@ruhstorf.de, Tel. 08531/9312-13