In der 40. MGR-Sitzung am 08.05.2023 wurde das Kalkulationsergebnis der neuen Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Fäkalschlammentsorgung vorgestellt. Dazu war Frau Ingrid Hannemann der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH anwesend, welche mit der Neukalkulation der Gebühren für den Markt Ruhstorf beauftragt war. Anlass der Neukalkulation war zum einen der Ablauf des bisherigen Gebührenkalkulationszeitraums Ende 2022, zum anderen die Fertigstellung der Entwässerungsanlage nach dem Entwässerungskonzept des Marktes Ruhstorf mit den zuletzt fertiggestellten Bauabschnitten BA 19 Eglsee, BA 21 Grund Hausmanning und BA 22 Au, Leopoldsruh nach über 40 Jahren Kanalbau, was eine Neubewertung bzw. Fortschreibung des Vermögens der Entwässerungseinrichtung mit sich brachte. Das kalkulierte Anlagevermögen weist zum 01.01.2022 einen Wert von 42.235.921 € auf. Diese Neubewertung fließt in die Neukalkulation der Gebühren ein.
Festzustellen ist, dass 62% der Kosten der Entwässerungseinrichtung über Beiträge und staatliche Förderungen gedeckt sind und die übrigen 38% über die Benutzungsgebühren zu decken sind. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Entwässerungseinrichtung kostendeckend zu betreiben ist (Kostendeckungsgebot des KAG). Ebenfalls wird hervorgehoben, dass die gemeinsame Smutzwasser-Entsorgung mit dem Markt Fürstenzell sich positiv auf die Gebühren auswirkt.
Die Gebühren wurden wie folgt angepasst.
| Bisher | Neu |
| Schmutzwasser pro m³ Abwasser | 2,12 € | 2,55 € |
| Niederschlagswasser pro m² relevante Grundstücksfläche | 0,12 € | 0,13 € |
| Fäkalschlammbeseitigung pro m³ Abwasser (Grundpauschale und Zuschlag für lange Schlauchlängen bleiben unverändert) | 53,14 € | 63,92 € |
Als Hauptgrund für die Steigerung sind die höheren Energiekosten zu nennen.
Im Anschluss wurde die Entwässserungssatzung des Marktes an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und ein Neuerlass der BGS vorgenommen, in welche die neu kalkulierten Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2023-2026 Einzug nehmen. Wegen eines Rückwirkungsbeschlusses des Marktgemeinderates von November 2022 und entsprechender amtlicher Bekanntmachung tritt die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2023 in Kraft.