Das Ordnungsamt Ruhstorf a.d.Rott hat festgestellt, dass bei vielen Grundstücken der Pflanzenbewuchs auf den öffentlichen Verkehrsraum überhängt. Dadurch wird die Sicht im Straßen-, Geh- und Radwegbereich zum Teil erheblich behindert. Zu hoch gewachsene Hecken und wuchernde Sträucher sind ein Ärgernis für Fußgänger und können durchaus eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten, wenn sie den Straßenverkehr beeinträchtigen. Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen beeinträchtige der Wildwuchs. Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste oder Hecken zum Ausweichen auf die Straße verleitet, bestehe erhöhte Unfallgefahr für sie.
Wir weisen die Grundstückseigentümer oder -besitzer darauf hin, dass ein derartiger Pflanzenüberhang auf öffentlichem Verkehrsgrund -auch wenn keine direkte Beeinträchtigung des Verkehrs erkennbar ist- unbedingt zu beseitigen ist. Bei einem evtl. Unfall könnte ein Grundstückseigentümer oder Besitzer zu Schadenersatzleistungen herangezogen werden. Wir bitten Sie daher, Ihre Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze unter Beachtung der Ruhezeiten (12:00-13:00 Uhr und 19:00-08:00 Uhr, Sonntag ganztags) zurückzuschneiden.