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Ruhstorfer Gemeindeblatt Wissenswertes aus dem Rathaus
Ausgabe 4/2023
Seite 14
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14. Seite

Zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag werden noch ehrenamtliche Helfer gesucht. Pflegedienste haben zu wenig Personal und können die Leistungen nicht mehr im vollen Umfang erbringen.

Sie haben die Möglichkeit, älteren und pflegebedürftigen Menschen das Leben zu Hause angenehmer zu machen und ihnen so zu mehr Autonomie zu verhelfen. Sie unterstützen die Pflegebedürftigen dabei, Formulare auszufüllen, beim Einkaufen oder bei Behördengängen, lesen vor und begleiten sie beim Spaziergang. Oder Sie sitzen mit ihnen beim Kaffee zusammen, hören ganz einfach nur zu und vertreiben die Einsamkeit. Sie schenken Ihre Zeit und Empathie und bekommen Dankbarkeit und das Gefühl, Menschen glücklicher zu machen.

Ehrenamtliche Einzelhelfer können seit dem 1. Januar 2021 Pflegebedürftige zusätzlich im Alltag unterstützen. Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich kann jetzt auch für Einzelhelfer genutzt werden. Die Kosten können Pflegebedürftige im Rahmen des Entlastungsbetrages bei der Pflegeversicherung abrechnen.

Die Einzelperson ist eine natürliche Person ab dem 16. Lebensjahr.

Sie ist mit den Personen mit Pflegebedarf weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert noch lebt sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft.

Die Einzelperson ist nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert oder hat mindestens die erforderliche Basisschulung (acht UE) absolviert (diese Schulung ist kostenlos)

Sie verfügt über einen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie sollte über einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz verfügen.

Die Aufwandsentschädigung liegt deutlich unter dem für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen Mindestlohn und übersteigt nicht offenbar die Aufwendungen der Einzelperson für ihr ehrenamtliches Engagement. Eine Gesamtübersicht über entsprechende Mindestlöhne steht derzeit leider nicht zur Verfügung. Nach aktueller Verlautbarung empfiehlt die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern allerdings 8,50 Euro/Stunde sowie eine Obergrenze von 10,00 Euro/Stunde. Liegt die Aufwandsentschädigung darüber, ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Es werden nicht mehr als drei Personen mit Pflegebedarf pro Monat unterstützt

Die Einzelperson ist in dem Regierungsbezirk, in dem die Unterstützung geleistet wird, registriert.

Die Einzelperson und die Person mit Pflegebedarf kommunizieren in einer gemeinsamen Sprache.

Rückfragen/Anmeldung

Marktverwaltung Ruhstorf a.d.Rott, Frau Weidenmüller

Tel.: 08531 9312-16; sigrid.weidenmueller@rushtorf.de

Weitere Informationen:

Landratsamt Passau, Servicestelle Ehrenamt,

Hr. Armin Absmeier, Tel. 0851/397-6900,

E-Mail: armin.absmeier@landkreis-passau.de; oder

Frau Birgit Leitner, Tel. 0851/397-6901,

E-Mail: birgit.leitner@landkreis-passau.de

Daniela Schalinski, Ehrenamt und Chancengleichheit,

Fachstelle Senioren, Domplatz 11, 94032 Passau

Telefon: 0851/397-318,

E-Mail: daniela.schalinski@landkreis-passau.de