Der Landkreis Passau verleiht auch im Jahr 2024 den Kulturpreis des Landkreises für hervorragende Leistungen auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet sowie den Nachwuchsförderpreis.
Die Richtlinien über die Vergabe des Kulturpreises sind auf der Homepage zu finden.
Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises Passau ist berechtigt, Vorschläge einzubringen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit Ihren Bürgerinnen und Bürgern mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln (Gemeindeblatt, Homepage o.ä.) mitzuteilen. Diese Vorschläge sind bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen und von dort an das Landratsamt Passau, Kulturreferat, weiterzuleiten.
Die eingereichten Vorschläge müssen aufgelistet und präsentiert werden und anschließend die einzelnen Gremien durchlaufen; natürlich müssen dabei die Sitzungstermine für Wirtschaft, Kultur und Tourismus sowie des Kreistages berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie deshalb, Ihre Vorschläge bis spätestens
Freitag, 12. Januar 2024
an das Kulturreferat im Landkreis Passau zu senden:
per Post: Landratsamt Passau, Kulturreferat, Passauer Straße 39, 94124 Salzweg e-mail: kulturreferat@landkreis-passau.de
Es muss zu jedem Vorschlag auch die Begründung mit eingesandt bzw. vorgelegt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Vorschläge aus den Vorjahren nicht berücksichtigt, sondern erneut eingereicht werden müssen.
Im Rahmen des Kulturpreises wird auch ein Nachwuchsförderpreis verliehen.
Gerade durch die Förderung junger Talente soll das kulturelle Leben für die Zukunft ein gutes Fundament finden.
Es wird daher dringend gebeten, Vorschläge insbesondere für den Nachwuchsförderpreis zu unterbreiten.
Dabei können auch junge Preisträger berücksichtigt werden, die an den Aktionen „Jugend musiziert“ und „Jugend forscht“ teilgenommen haben. Aber auch Personen bis zum Alter von 30 Jahren, die sich um das kulturelle Leben auf Vereinsbasis oder sonstigen Bereichen verdient gemacht haben.
Im Hinblick auf die Bedeutung des Kulturpreises wird gebeten, die Vorschläge rechtzeitig zum vorgenannten Termin einzureichen. Nur dann ist gewährleistet, dass diese die vorgenannten Gremien durchlaufen und letztendlich als Preisträger benannt werden.